Ab sofort tritt in unserem Kreis die Testpflicht für Innenräume in Kraft. Für Genesene, Geimpfte, Schüler/innen und Kinder bis einschl. 14 Jahren entfällt diese Testpflicht.
Wir möchten euch bitten, für euren Restaurantbesuch einen entsprechenden Nachweis mitzubringen. Für Hotelgäste gilt: Es ist eine Testung bei Anreise sowie alle 72 Stunden danach erforderlich.
Wir danken herzlich für euer Verständnis, dass wir diese Regeln umsetzen müssen und hoffen, dass die Inzidenz bald wieder eine Lockerung ermöglicht .
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